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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte mit uns, die den Verkauf und die Lieferung von Waren oder die Erbringung von sonstigen Leistungen durch uns zum Gegenstand haben. Von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden oder sonstige Regelungen gelten nur dann und nur soweit, als wir dies im einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt haben und nur für jenes Geschäft, für welches die Vertragsbedingungen des Kunden oder sonstigen Regelungen anerkannt wurden. Die Bestätigung von Aufträgen gilt keinesfalls als Anerkennung abweichender Vertragsbedingungen.


2. Angebote und Vertragsabschluss

Im Zuge der Geschäftsanbahnung erteilte Auskünfte, Informationen und sonstige Bekanntgaben gelten lediglich als unverbindlicher Schätzungsanschlag zur Orientierung des Kunden und verpflichten uns nicht zum Vertragsabschluß. Unsere Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Wir sind berechtigt, Kundenaufträge innerhalb einer Frist von 20 Tagen zu bestätigen oder abzulehnen. Während dieser Frist ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden. Änderungen eines von uns angenommenen Auftrages können vom Kunden nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden. Sämtliche im Zuge der Offertlegung oder späteren Geschäftsverbindung mit dem Kunden von uns erstellten Dokumentationen, technischen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen stellen stets unser alleiniges geistiges Eigentum dar; jedwede Weitergabe oder Offenlegung an Dritte ist dem Kunden bei sonstiger Schadenersatzpflicht untersagt.


3. Produktbeschaffenheit, Muster und Proben, Garantien

Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware aus unseren Produktspezifikationen. Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden.


4. Beratung

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unserer Lieferungen auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Eine allfällige diesbezügliche Haftung unsererseits ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie betraglich auf den Nettofakturenwert der schadensauslösenden Lieferung beschränkt.


5. Preise

Die vereinbarten Preise basieren auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei einer Änderung der Materialpreise, Löhne, Zölle oder Steuern behalten wir uns eine Anpassung der Preise an die Kostenstruktur zum Lieferzeitpunkt vor. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise gelten nur für die vereinbarten Stückzahlen. Für Mindermengen werden entsprechende Preiszuschläge berechnet. Bei Angeboten in anderen Währungen als Euro behalten wir uns vor, die Preise an Kursschwankungen, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung eintreten, anzupassen.


6. Lieferung

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Unternehmenssitz in Österreich, wo alle unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Verträgen mit dem Kunden zu erfüllen sind. Im Übrigen erfolgt die Lieferung nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Handelsklauseln, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Anwendung finden.


7. Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt

Zugesagte Liefertermine berechtigen uns zu einer Überschreitung bis zu 8 Tagen durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden, ohne dass dieser berechtigt wäre, hieraus Verzugsfolgen welcher Art auch immer abzuleiten. Bei darüber hinausgehender Überschreitung des Liefertermins (Lieferverzug) ist der Kunde - ausgenommen die Fälle höherer Gewalt - lediglich zum Vertragsrücktritt unter angemessener, mindestens 4-wöchiger Nachfristsetzung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und betragsmäßig höchstens auf den Nettofakturenwert der vom Verzug betroffenen Lieferung beschränkt. Werkzeugbruch, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle unserer Vorlieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und alle anderen Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereiches liegt (höhere Gewalt), befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als 3 Monate verzögert, so ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, aber verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt bereits vorgefertigte Teile zum vereinbarten Preis zu übernehmen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden wird für diese Fälle ausnahmslos ausgeschlossen. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder werden hinsichtlich des Kunden Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel darüber begründen, ob der Kunde seinen Verpflichtungen künftig termingerecht und ordnungsgemäß nachkommen wird, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen, unsere Lieferungen sofort einzustellen und alle noch aushaftenden Geld- und sonstigen Forderungen sofort fällig zu stellen oder weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig zu machen.


8. Transportschäden

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.


9. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.


10. Zahlung, Zahlungsverzug

Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist unseren Unternehmenssitz Erfüllungsort für alle Zahlungspflichten des Kunden. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen verrechnet; diese entsprechen bei Fakturierung in EURO dem jeweils geltenden 3-Monats-EURIBOR zuzüglich 11 % und bei Fakturierung in einer anderen Währung dem jeweils geltenden Diskontsatz der Nationalbank jenes Landes, in dessen Währung fakturiert wurde, zuzüglich11 %. Sollte uns ein höherer Zinsenschaden entstehen, ist dieser vom Kunden zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen vom Kunden zu ersetzen. Spesen im Zusammenhang mit Überweisungen, Dokumenteninkassi oder Dokumentenakkreditiven gehen nicht zu unseren Lasten. Vom Kunden ausgesprochene Zessionsverbote gelten uns gegenüber nicht.


11. Eigentumsvorbehalt

Jede Lieferung bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung einschließlich Nebenforderungen, wie Zinsen und Kosten, unser Eigentum. Der Kunde ist zu getrennter Aufbewahrung und sachgemäßer Lagerung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Lieferung sowie zur wertentsprechenden Versicherung verpflichtet. Der Kunde ist befugt, die Lieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu be- oder verarbeiten oder zu veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ist hingegen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung unserer Lieferung mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zu dem des anderen Materials. Der Kunde gilt in allen diesen Fällen als Verwahrer. Er ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich oder nützlich sind. Wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder begründen wollen, hat der Kunde uns dies bei sonstiger Schadenersatzpflicht unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Lieferungen, an denen Vorbehaltseigentum zu unseren Gunsten besteht, an uns ab. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns Namen und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Verkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken und uns dies über Verlangen urkundlich nachzuweisen. Wir sind jederzeit berechtigt, derartige Abtretungen den jeweiligen Schuldnern mitzuteilen. Der Kunde ist bis auf Widerruf durch uns berechtigt, an uns abgetretene Forderungen im eigenen Namen aber auf unsere Rechnung einzuziehen, ohne dass sich an unserer ausschließlichen Forderungsberechtigung etwas ändern würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware an Dritte abzutreten. Derartige Abtretungen sind uns gegenüber in jedem Fall wirkungslos.


12. Gewährleistung

Unsere Gewährleistung beginnt mit jenem Zeitpunkt, zu dem die Gefahr für die Lieferung auf den Kunden übergeht und endet 12 Monate nach diesem Zeitpunkt. Für Produkte, die auf unserer Seite bloß Handelsware darstellen, stehen wir nur im Rahmen der uns gegen unsere Vorlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche für deren Mangelfreiheit ein. Der Kunde ist zur sofortigen Untersuchung jeder Lieferung auf Mängel verpflichtet. Erkennbare Mängel sind binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, sonstige Mängel sofort nach deren Entdecken, jedenfalls aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, bei sonstigem Ausschluss jeder Gewährleistung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde diese Mängelrüge oder wird die Lieferung von ihm be- oder verarbeitet oder mit anderen Sachen vermengt, so gilt die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet weder von der Zahlungsverpflichtung des Kunden, noch berechtigt sie zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag. Bei unsachgemäßer Behandlung, Lagerung Be- oder Verarbeitung der Lieferung sind jegliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Wird ein Mangel von uns als zu Recht bestehend anerkannt, so bleibt es uns überlassen, entweder die Lieferung zum vereinbarten Preis zurückzunehmen oder gegen Rücksendung der Lieferung eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel selbst zu beheben. Mängelbehebung durch den Kunden wird von uns nur vergütet, wenn sie im Vorhinein von uns bewilligt wurde. Für Mängelfolgeschäden an Personen oder Anlagen (insbesondere Schäden infolge Betriebsunterbrechungen) stehen wir nur soweit ein, als der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht und ferner nur betraglich beschränkt auf den Nettofakturenbetrag der vom Mangel betroffenen Lieferung.


13. Produkthaftung

Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, die der Kunde als Unternehmer erleidet, wird ausgeschlossen. Rückersatzansprüche des Kunden infolge Fehlerhaftigkeit der Lieferung sind uns gegenüber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Kunde ist bei sonstiger Schadenersatzpflicht verhalten, diese Freizeichnungsklausel zu unseren Gunsten gleichlautend auch auf seine allfälligen Abnehmer zu überbinden. Die Beschränkung unserer Produkthaftung gilt gleichermaßen für Ware und Verpackung.

14. Storno

Umbuchungen bzw. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung durch den Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatz bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad bzw. der Vorlaufzeit zu erheben.

Produkte aus dem Standardsortiment

Die Stornierung von Produkten aus dem Standardsortiment ist bis zu einer Woche vor Versand kostenfrei möglich (Achtung: Kundenspezifische Produkte sind ausgeschlossen; siehe unten). Die Habich GmbH behält sich das Recht vor, bei kurzfristiger Stornierung (weniger als eine Woche) eine Stornogebühr von 10% des Auftragswertes zu erheben. Bei abgeschlossener Versandvorbereitung 25% des Bestellwertes, mindestens jedoch die vollständige Berechnung der anfallenden, direkt zurechenbaren Versandkosten.
Die Ansprüche können daher im Einzelfall mehr als die vorgenannten 25% des Auftragswertes betragen.

Kundenspezifische Produkte

Kundenspezifische Produkte werden nur auf Anfrage gefertigt. Sobald der Produktionsprozess solcher Artikel begonnen hat, stellen wir im Falle einer Stornierung 100% der Auftragssumme in Rechnung. Bei Stornierung vor Produktionsbeginn ist die Vorgehensweise identisch mit der für Standardartikel.


15. Aufrechnung

Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.


16. Anwendbares Recht

Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt.


17. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Unternehmenssitz sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Es steht uns aber frei, auch ein anderes örtlich und sachlich zuständiges Gericht anzurufen. Im Falle von Lieferungen in Bestimmungsländer außerhalb der Europäischen Union werden nach unserer Wahl unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges alle sich hieraus mit dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedssprache ist deutsch, Schiedsort ist Wien. Der Kunde verzichtet auf die Anwendung des § 595 Abs. 1 Zi. 7 der österreichischen Zivilprozessordnung.


18. Zugang von Erklärungen

Anzeigen und sonstige Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, werden wirksam, wenn sie uns zugehen. Ist eine Frist einzuhalten, muss uns die Erklärung innerhalb offener Frist zugehen.


19. Vertragssprache

Werden dem Kunden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen außer in der Sprache, in der der Vertrag abgeschlossen wird (Vertragssprache), auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gilt der in der Vertragssprache abgefasste Text.

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Weitenegg 5 | 3652 Leiben
Austria

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